Neuer Tarifvertrag für den Westen: Fünf Prozent mehr ab August

Foto: Bäckerwelt 2024

Neuer Tarifvertrag für den Westen: Fünf Prozent mehr ab August

24.06.2024 | Benno Kirsch

Die Tarifkommissionen der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) und des Bäckerinnungsverbandes West haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag geeinigt. Die Laufzeit beginnt nach einer Mitteilung des Verbandes am 1. Juni 2024 und endet am 31. Januar 2026, läuft also über 20 Monate.

Grundsätzlich erhalten alle Vollzeitbeschäftigte im Juni und Juli 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von 90 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Ab dem 1. August 2024 steigen die Arbeitsentgelte in allen Entgeltgruppen um fünf Prozent (ausgenommen Tarifgruppe 16 und nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der heutigen Tarifgruppe 3.1). Beschäftigte der Tarifgruppe 16 erhalten ab dem 1. Januar 2025 13,02 Euro, was einen Abstand zum neuen Mindestlohn von 20 Cent bedeutet. Ab dem 1. Mai 2025 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten aller Entgeltgruppen (außer Tarifgruppe 16 und nicht-sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fachkräfte in der heutigen TG 3.1) eine Erhöhung von 70 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig). Es gibt weitere detaillierte Vereinbarungen.

Der Verband teilt mit, dass die redaktionelle Arbeit am Vertragstext noch nicht abgeschlossen ist und bittet um etwas Zeit, um ein FAQ zu erstellen.