Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Erbschaftsteuer bringt laut Lennard Brinkmann, Steuerberater bei HLB Klein Mönstermann in Osnabrück, für viele Unternehmen erhebliche Erleichterungen mit sich. Das Urteil bezieht sich auf den sogenannten 90-Prozent-Einstiegstest, den Unternehmen bestehen müssen, um in den Genuss von erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen zu kommen. Geldforderungen und andere Finanzmittel, die als Verwaltungsvermögen gelten, ließen die Verwaltungsvermögensquote bisher schnell über die kritischen 90 Prozent steigen, weswegen selbst gewerblich tätige Unternehmen häufig von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen wurden. „Mit dem neuen Urteil ermöglicht der BFH Handelsunternehmen nun, betrieblich veranlasste Schulden von den Finanzmitteln abzuziehen“, erklärt Brinkmann. „Dies senkt die Verwaltungsvermögensquote und ermöglicht mehr Unternehmen, die Steuervergünstigung in Anspruch zu nehmen.“
Die Finanzverwaltung hat bereits auf das Urteil reagiert und gleichlautende Erlasse in allen Bundesländern veröffentlicht. Sie erweitert damit den Anwendungsbereich über Handelsunternehmen hinaus auf alle Rechtsformen und Branchen. Vorausgesetzt, das Vermögen des Betriebs oder der nachgeordneten Gesellschaften dient nach seinem Hauptzweck einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. “Das Urteil und die neuen Ländererlasse schaffen endlich mehr Rechtssicherheit und Gerechtigkeit für Unternehmen, die eine Nachfolgeregelung planen. Viele Betriebe, die den Einstiegstest bisher nicht bestanden hätten, können nun von der Vergünstigung profitieren“, sagt der Steuerberater.




















