War es eine Solitärbiene, also eine Biene ohne Zugehörigkeit zu einem Bienenvolk, oder war es eine Wespe? Diese Frage muss geklärt werden, um einschätzen zu können, ob sich irgendjemand in der Bäckerei Musswessels einer Straftat schuldig gemacht hat. In einem Fachgeschäft in Emden (Niedersachsen) war, wie eine Lokalzeitung berichtet, eine Kundin von ihrer Tochter auf eine tote Biene in einer Insektenfalle in der Theke aufmerksam gemacht worden. Da das neunjährige Mädchen emotional reagierte, beschwerte sich die Frau erst bei der Fachverkäuferin und dann, als diese ihrer Meinung nach nicht zufriedenstellend reagierte, bei der Geschäftsführung.
Außerdem erstattete sie Anzeige bei der Polizei, die wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz oder das Bundesnaturschutzgesetz Ermittlungen aufnahm. In Niedersachsen ist es nämlich bei Strafe von bis zu 50.000 Euro verboten, Wildbienen – zu denen die Solitärbienen gehören – zu fangen, zu quälen oder grundlos zu töten. In der Folge wurde auch das Veterinäramt der Stadt Emden tätig; die Staatsanwaltschaft soll nach Abschluss der Ermittlungen aktiv werden.
Angesprochen auf den Fall von der Ostfriesen Zeitung, zeigte sich Musswessels-Verkaufsleiter Sascha Beyer überrascht: „Dass sich jemand für die Tiere einsetzt, ist bisher noch nicht vorgekommen“, wird er zitiert. Die Schwäbische Zeitung referiert: „Die UV-Röhre, die in der Emdener Filiale zum Einsatz komme, sei vor allem zur Vertreibung von Fruchtfliegen gedacht. Dass sich auch andere Tiere verfangen können, sei nicht auszuschließen. Die Bäckerei habe nach Bekanntwerden der Anzeige direkt den Schädlingsbekämpfungsdienstleister, mit dem sie zusammenarbeitet, kontaktiert. Der Einsatz der UV-Geräte sei in allen Lebensmittelbetrieben voll und ganz erlaubt und für den Verbraucherschutz sogar unverzichtbar. Dass geschützte Arten wie Wildbienen in die Falle geraten, solle durch speziell abgestimmte Lockstoffe und den ausschließlichen Einsatz im Innenbereich verhindert werden.“
Ob die Staatsanwaltschaft am Ende ein Verfahren einleitet, erscheint unter diesen Umständen allerdings zweifelhaft, schließlich war die Falle von einem Experten angebracht und die Biene offensichtlich eher versehentlich darin gelandet. Darüber hinaus zitiert das Portal shz.de zwei Bienenexperten, deren Urteil einhellig ist: „Zu 99 Prozent wird es sich um die Gemeine oder die Deutsche Wespe gehandelt haben“, meint Jan Fuchs, Regionalgeschäftsführer Ostfriesland des Naturschutzbundes (Nabu). Gleicher Meinung ist Alfred Kieselbach, Wespen- und Bienenexperte aus Emden: „Ich würde zu 99 Prozent auch sagen, dass es sich hier um Wespen handelt, eventuell Honigbienen.“
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