Die Bäckerei Leifert aus Gifhorn (Niedersachsen) hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Gifhorn hat dem Antrag der Geschäftsführung entsprochen und am 18. September 2025 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, wurde mitgeteilt. Das heißt, dass das Geschäft unter der Aufsicht eines Sachwalters und mit Unterstützung erfahrener Sanierungsexperten weitergeführt wird. Die rund 40 Fachgeschäfte bleiben weiterhin geöffnet, die Gehälter der rund 220 Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld gesichert.
Als Grund für den Antrag wurden das schwache Konjunkturumfeld und die schwierigen Branchenbedingungen angesichts der hohen Energiekosten und der gestiegenen Rohstoffkosten genannt. Geschäftsführer Nils Leifert erklärte: „Mit dem Verfahren haben wir die Möglichkeit, Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen und unser Traditionsunternehmen langfristig zu erhalten.“ In einem Schreiben an seine Geschäftspartner teilten er und seine Co-Geschäftsführerin Anette Leifert mit, dass die Energiekosten nicht als alleinige Ursache für die finanzielle Schieflage anzusehen seien. Vielmehr habe man nicht flexibel genug auf die sich verändernden Marktverhältnisse reagiert. Es gehe jetzt darum, „verkrustete Strukturen aufzubrechen“. Das Ende des Verfahrens peilen sie für das dritte Quartal 2026 an.
Für die Sanierung wird die Geschäftsführung rechtlich und betriebswirtschaftlich von Rechtsanwalt Joachim Walterscheid beraten. Er ist als Generalhandlungsbevollmächtigter tätig. Das Amtsgericht Gifhorn bestellte Dr. Malte Köster von der Kanzlei Willmerköster zum vorläufigen Sachwalter. Er überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Walterscheid sagt: „Die Bäckereibranche steht vor großen Herausforderungen. Mit der Eigenverwaltung schaffen wir die Basis, die Strukturen an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen und Leifert langfristig wettbewerbsfähig zu machen.“ Köster sagt: „Die Eigenverwaltung ist ein geeignetes Instrument, um die Neuausrichtung gezielt voranzutreiben. Meine Aufgabe ist es, den Prozess im Sinne aller Beteiligten zu begleiten und die Interessen der Gläubiger zu wahren.“




















