Neue EU-Richtlinie gegen irreführende „grüne“ Werbung

Foto: geralt / Pixabay 2019

Neue EU-Richtlinie gegen irreführende „grüne“ Werbung

08.06.2026 | Alea Brockhaus

Sie möchten die diversen Abmahnvereine nicht mit Ihrem sauer verdienten Geld mästen? Dann sollten Sie Ihre Werbemittel einer kritischen Prüfung unterziehen. Ab dem 27. September 2026 treten strengere Regeln für die Werbung mit umweltbezogenen Angaben und Nachhaltigkeitssiegeln in Kraft. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Directive (EU) 2024/825) bringt neue Vorgaben gegen irreführende „grüne“ Werbung. Der Begriff der „Umweltaussage“ wird hier erstmals definiert. „Darunter ist jede schriftlich oder mündlich (auch über audiovisuelle Medien) getätigte Umweltaussage zu verstehen, die nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel enthalten ist und bei der die Spezifizierung der Umweltaussage nicht augenscheinlich und klar auf demselben Medium (beispielsweise Etikett) angegeben ist“, erklärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. „Allgemeine Umweltaussagen“ wären Begrifflichkeiten wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“, wenn diese nicht klar definiert werden. Ab dem 27. September 2026 sind solche allgemeinen Umweltaussagen ohne nachweisbare, anerkannte hervorragende Umweltleistung unzulässig und können zum Beispiel Abmahnungen nach sich ziehen. Eine ganze Reihe der aktuellen sogenannten Nachhaltigkeitssiegel werden in diesem Zusammenhang übrigens nicht als solche anerkannt. Der Zentralverband hat die für die Backbranche wichtigsten Kernpunkte der neuen Richtlinie herausgearbeitet. Den Bericht finden Sie hier.