Herkunftsdeklaration: Schweizer Bäcker zögern mit der Umsetzung

Foto: Louis / Pexels 2024

Herkunftsdeklaration: Schweizer Bäcker zögern mit der Umsetzung

24.07.2026 | Benno Kirsch

Ihrer Verpflichtung zur Herkunftsdeklaration von Brot im Offenverkauf kommen Schweizer Bäcker oftmals nicht nach. Das berichtet die Zeitung Blick unter Berufung auf behördliche Angaben im Kanton Aargau, der statistisch gesehen als Schweizer Durchschnitt angesehen wird. Seit dem 1. Februar 2025 müssen Bäcker ihre Kunden nicht nur beispielsweise über Allergene in den Backwaren informieren, sondern auch über die Herkunft. Blick: „Stammt etwa das Sandwich mit Brotscheiben aus Deutschland? Kam das Gipfeli tiefgekühlt aus Frankreich? Oder ist alles einheimisch?“

Im Aargau habe es 2025 insgesamt 1.503 lebensmittelrechtliche Beanstandungen gegeben, wobei es in rund 350 Fällen auch um die Herkunftsdeklaration gegangen sei. Die Pflicht besteht seit dem 1. Februar 2024, doch nun ist die Übergangsfrist ausgelaufen. Sie wurde eingeführt, weil festgestellt wurde, dass die Importe von Fertigbackwaren und Teiglingen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Von der Regelung betroffen sind Bäckereien, der LEH, Tankstellen, Take-aways, Foodtrucks, Restaurants, Kebab-Läden und Marktstände. Sie bezieht sich auf Brot (auch Scheiben im Restaurant oder Patties) und Feine Backwaren. Lediglich Dauerbackwaren sind von der Deklarationspflicht ausgenommen.