Ja, ich weiß: Die Kommunen müssen auch schauen, wo sie bleiben. Da kam also vor ein paar Jahren ein Kämmerer auf die glorreiche Idee, das Säckel der Stadtkasse mit einer neuen Abgabe aufzufüllen – die Verpackungssteuer ward geboren. Begründet wurde sie mit dem hohen Aufkommen an Einwegverpackungen. Nachhaltigkeit ist ja auch erst einmal keine schlechte Prämisse. Merklich reduziert habe sich das Müllaufkommen jedoch nicht, berichtet die Projektleiterin aus Tübingen. Dort wurde die Steuer als erstes eingeführt, mittlerweile macht das Beispiel Schule. Wo die Steuer zu drastischen Veränderungen führt: im Verwaltungsaufwand der Betriebe. Gerade wenn Unternehmen über kommunale Grenzen hinweg unterschiedliche Regelungen einzuhalten haben, ist Tohuwabohu vorprogrammiert. Das Ziel der Abgaben ist zwar durchaus nobel, aber wenn beispielsweise mit dem Einwegkunststofffondsgesetz bundesweite Regelungen existieren, die einem sehr ähnlichen Zweck dienen, dann wird an der Stelle ein Verteilungskampf von Bund, Ländern und Kommunen auf dem Rücken von Betrieben ausgetragen. Die bayerische Staatsregierung hat nun also das einzig Richtige getan und diesen kommunalen Alleingängen einen Riegel vorgeschoben: Im Freistaat wird es keine Verpackungssteuern geben. Dafür hagelte es Kritik. An der Stelle zitiere ich die Antworten von Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann und kann mich nur anschließen: „Angesichts der flächendeckenden und branchenübergreifenden Beschwerden über zu viel Bürokratie in unserem Land verwundert es mich schon sehr, mit welcher Vehemenz mancherorts eine neue Spezialsteuer gefordert wird, die einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit Aufzeichnungspflichten und Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis verursacht.“ Die Verpackungssteuer sei auch völlig kontraproduktiv zur Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026. „Es hat doch keinen Sinn, die Gastronomen einerseits bei der Mehrwertsteuer zu entlasten und ihnen andererseits eine neue Steuer aufs Auge zu drücken.”
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