Die Kontrollen ziehen wieder an

Thomas Eigenthaler

Foto: Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V. 2021

Die Kontrollen ziehen wieder an

24.08.2021 | Lukas Orfert

Im letzten Jahr ist viel passiert, das steuerpflichtige Unternehmen auf dem Schirm haben müssen. Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, erklärt, warum es jetzt wieder mehr Kontrollen gibt, wann im Finanzamt die rote Lampe leuchtet und warum eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie in seinen Augen falsch wäre.

Kassenspezial: Nun waren Betriebsprüfungen und Kassennachschauen während Corona nicht im vollen Umfang möglich. Gibt es ein Bestreben, das nachzuholen?
Eigenthaler: Die Finanzbehörden haben gar nicht die Ressourcen, um Kassennachschauen nachzuholen. Außerdem kommt dazu: Ich kann nur nachschauen, was in der Vergangenheit auch eingegeben wurde. Wenn jemand seinen Umsatz während Corona nicht in die Kasse eingetippt hat, dann nützt die schönste Registrierkasse nichts. Aufgelaufene Steuererklärungen hingegen kann man durchaus schneller nacharbeiten. Da kann man Gas geben und eventuell auch mal über eine Kleinigkeit hinwegschauen. Wir sind allerdings mit den ganzen Umständen rund um Corona auch noch nicht wieder bei einer hundertprozenti- gen Arbeitsfähigkeit. Die letzten zwei Jahre waren wir zu großen Teilen dazu verdammt, uns Fälle nach Aktenlage anzuschauen und zu beurteilen. Mit Blick auf die Sicherheit der Prüfer und der Betriebe waren Besuche häufig gar nicht möglich.

Kassenspezial: Was bedeutet für Sie das gerade angesprochene über Kleinigkeiten wegschauen?
Eigenthaler: Ich habe fest damit gerechnet, dass Sie an dieser Stelle nachfragen. Wichtig ist, dass wir hier von Kleinigkeiten sprechen. Bei schwerwiegenderen Vorgän- gen drückt man kein Auge zu. Wenn also beispielsweise jemand im großen Stil seine Umsätze nicht verbucht. Was die Finanzverwaltung seit einigen Jahren pflegt, ist eine risikoorientierte Bearbeitung. Man versucht also anhand von verschiedenen Parametern festzustellen, welche steuerlichen Risiken ein Betrieb oder ein Privatmann in sich trägt. Die Daten speisen sich aus der Vergangenheit. Wenn jemand schon zweimal unangenehm aufgefallen ist, dann leuchten auch künftig die Lampen rot. Sind hingegen in Vergangenheit die Lohnsteuerprüfung und eventuelle Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ohne Auffälligkeiten abgelaufen, kann man sich fragen, ob schon wieder eine Betriebsprüfung notwendig ist. Ein weiterer Faktor kann hier auch der Einsatz der TSE sein. Ist diese wie in der Ab- gabenordnung gefordert angemeldet und eine Nachschau ergibt keine Auffälligkeiten, dann ist das ein gutes Zeichen. Bekommt der Prüfer dann auch bei einem Einkauf einen Beleg ausgehändigt, spricht vieles für ein ordnungsgemä- ßes Verhalten. Arbeitet der Betrieb jedoch mit einer offenen Ladenkasse und wehrt sich gegen eine TSE oder der Prüfer muss zwei Minuten diskutieren, bevor er einen Beleg be- kommt, dann müssen wir hier natürlich Marker setzen. Ich kann deshalb nur appellieren, elektronische Registrierkas- sen mit TSE zu nutzen. Bei offenen Ladenkassen kann die Buchhaltung beispielsweise deshalb unsauber ausfallen, weil jemand aus der Geschäftsführer-Familie vor einem privaten Einkauf mal eben in die Kasse greift. Insofern bin ich überzeugt von dem risikoorientierten Ansatz. Mit dem sollen auch die ehrlichen Betriebe belohnt werden, indem sie seltener Betriebsprüfungen erleben. Mehr dazu lesen Sie hier …