Hausgrille und Getreideschimmelkäfer: Das müssen Sie wissen!

Foto: Gordon Johnson / Pixaby 2020

Hausgrille und Getreideschimmelkäfer: Das müssen Sie wissen!

31.01.2023 | Benno Kirsch

Die Rohstoffpreise steigen und steigen? Die Kunden bleiben weg, weil die Brötchen immer teurer werden? Sie brauchen dringend Produkte, die der Wettbewerber noch nicht im Sortiment hat? Dann kommt vielleicht Hilfe von unerwarteter Stelle. Die EU hat die Verwendung von Insektenmehl zur Verarbeitung in Lebensmitteln offiziell freigegeben. Hausgrillen dürfen jetzt zu Mehrkornbrot, Keksen oder Pizza verarbeitet werden, Getreideschimmelkäfer zu Brötchen, Porridge oder Snacks. Den Wareneinsatz werden Sie damit nicht senken können – dafür gelten Hausgrillen- und Getreideschimmelkäfermehl aber als proteinreich, schmackhaft und nachhaltig! Zugegeben: Wir sind uns nicht sicher, wie der Hinweis für die Allergiker auszusehen hat, aber ansonsten steht der Verwendung dieser modernen Leckerei in Ihrer Backstube nichts mehr entgegen!

Tipp: Lesen Sie die beiden EU-Verordnungen besser im Original nach!

  1. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470
  2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/58 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470