Weil der Zuckeranteil zu hoch sei, gilt das Sandwich von Subway in Irland steuerrechtlich nicht als Brot, sondern als feine Backware. Das entschied Irlands Oberster Gerichtshof. Wie die Bildzeitung berichtet, würde das irische Gesetz zwischen „Brot als Grundnahrungsmittel“ und anderen Backwaren wie Süßwaren oder ausgefallenen Backkreationen unterscheiden. Bild zitiert das Urteil: „Es ist unbestritten, dass das von Subway in seinen aufgewärmten Sandwiches gelieferte Brot einen Zuckergehalt von zehn Prozent des Gewichts des im Teig enthaltenen Mehls hat und damit die angegebenen zwei Prozent übersteigt.“
Ein Steuerstreit war dem vorangegangen. Ein irischer Franchiseunternehmer hatte argumentiert, dass einige seiner Take-away-Produkte wie Kaffee, Tee und warme Sandwiches nicht mehrwertsteuerpflichtig seien. Die Behörden hatten ihm aber keine Mehrwertsteuerzahlungen erstattet. Gegen diese Entscheidung aus 2006 hatte der Unternehmer Berufung eingelegt. Die Vorinstanzen hatten den Fall abgewiesen. Jetzt beendete Irlands Oberster Gerichtshof den langjährigen Rechtsstreit.
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