Dürfen sich Konditoren ihre Kunden aussuchen? In Kalifornien, einem Bundesstaat der USA, nicht. Dort hat ein Berufungsgericht entschieden, dass Cathy Miller, die die Konditorei „Tastries“ betreibt, sich der Diskriminierung schuldig gemacht hatte, als sie sich weigerte, einem lesbischen Paar anlässlich ihrer standesamtlichen Verbindung eine Torte zu verkaufen. Die Konditorin berief sich dabei auf ihre aus ihrem christlichen Glauben abgeleiteten Grundsätze, keine Torten zur Feier gleichgeschlechtlicher Beziehungen herzustellen. Sie argumentierte, dass „Hochzeitstorten nicht Gottes Sakrament der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau widersprechen dürfen.“
In einer Vorinstanz hatte die Konditorin noch recht bekommen; die religiöse Begründung, mit der der Verkauf der weißen, ansonsten nicht verzierten mehrstöckigen Torte verweigert wurde, war demnach rechtmäßig. Doch das fünfte kalifornische Appellationsgericht schlug sich auf die Seite des Klägers, dem California Civil Rights Department (CRD), das sich der Sache des Paars angenommen hatte. „Diese Entscheidung bestätigt den seit langem geltenden Grundsatz, der allen Kaliforniern einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und Waren auf dem Markt garantiert“, sagte CRD-Direktor Kevin Kish. „Egal, wen man liebt, woher man kommt oder wer man ist, man ist vor Diskriminierung geschützt.“
Der Fall reiht sich ein in Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen in den USA, in denen das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit und Abbau von Diskriminierung insbesondere aufgrund sexueller Orientierung ausgelotet wird.