In Deutschland gibt es kein Brotgesetz. Hierzulande gelten die Leitsätze für Brot und Kleingebäck für das Herstellen und Anbieten dieser Produkte. Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat die aus dem Jahr 1993 stammenden Leitsätze für Brot und Kleingebäcke jetzt überarbeitet und ergänzt. Wie die Bundesakademie Weinheim mitteilte, wurden die neuen Leitsätze am 6. Mai 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie sollen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für das Handwerk beinhalten – unter anderem in Bezug auf Verkehrsbezeichnungen sowie Abgrenzungsmöglichkeiten zu Aufbackstationen des Handels. Hersteller finden in den Leitsätzen außerdem Definitionen und Qualitätsanforderungen zu Produkten mit bestimmten Verkehrsbezeichnungen. In kostenfreien Webinaren informiert die Bundesakademie Weinheim jetzt über Details der Änderungen sowie die damit verbundenen Chancen für das Handwerk. Hier können Sie die Termine einsehen und sich registrieren.
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