Tipp der Woche: Was tun, wenn eine Filiale kurzfristig vor Ladenschluss schließen muss?

Foto: kth 2022

Tipp der Woche: Was tun, wenn eine Filiale kurzfristig vor Ladenschluss schließen muss?

07.02.2023 | Dirk Waclawek

Das Problem.
Aus Personalmangel müssen immer wieder Filialen kurzfristig vor dem regulären Verkaufsende geschlossen werden. Manchmal klappt es dann nicht mit der korrekten Info an Vermieter und Kunden.

Was ist zu tun?
Erstellen Sie eine Anleitung für solche Notschließungen. In der wird dann zum Beispiel geklärt, was mit der vorhandenen Restware zu geschehen hat. Können die Backwaren noch in eine benachbarte Filiale umgelagert werden? Wer übernimmt den Transport? Außerdem sollte in allen Filialen ein professionell gemachtes Schild vorhanden sein, dass den Kunden die kurzfristige Schließung erklärt. Entschuldigen Sie sich beim Kunden, benennen Sie ehrlich das Personalproblem und weisen Sie auf die nächstliegende geöffnete Filiale hin. Besteht eine Betriebspflicht, kommen Sie nicht um ein Gespräch mit dem Marktleiter herum – auch wenn das nicht immer angenehm ist. Gegebenenfalls sollten Sie auch die Vermietungsabteilung des Lebensmittelhändlers informieren. Häufig wird eine kurzfristige Schließung eh intern weitergemeldet. Da macht es einen besseren Eindruck, wenn Sie sich vorher gemeldet haben.

Sie haben noch Fragen? Gerne! Kontakt zu Katja Thiele-Hann:  https://kth-beratung.de/