Zehn Zeilen zum Glück

Foto: DBZM / Christian Bremicker 2020

Zehn Zeilen zum Glück

16.02.2020 | Christian Bremicker

Die Dresdner Bachkaus GmbH hat das, wovon viele andere Bäcker nur träumen: Eine Ausnahmegenehmigung von der Kassenbonpflicht! Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet, habe die Geschäftsführerin der Bäckerei mit sechs Filialen, Elisa Kreutzkamm-Aumüller, einen schlichten Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt. Dies geschah schon im Oktober letzten Jahres. Dass diesem stattgegeben wurde, kann Sie sich selbst nicht erklären: „Wahrscheinlich haben wir einfach Glück gehabt“, äußerte sie sich gegenüber dem MDR. Es könnte allerdings auch sein, dass dem Finanzamt zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch die entsprechenen neuen Weisungen fehlten. Der Steuerberater der Bäckerei setzte einen kurzen Zehn-Zeilen-Antrag mit Angaben über die Anzahl der Kunden und Fachgeschäfte sowie den durchschnittlichen Kundenumsatz auf. Wie der MDR weiter berichtet, vermutet Elisa Kreutzkamm-Aumüller nun, dass der Kundenumsatz von drei bis vier Euro zur Befreiung führte, da laut Kassensicherungsverordnung genau solche Laufkundschaft ein Grund für eine Befreiung sein könne. Die schriftliche Ausnahmegenehmigung des Finanzamtes Dresden-Süd erfolgte schon etwa zehn Tage nach dem Einreichen des Antrages, kann allerdings auch jederzeit widerrufen werden. Viele Anträge weiterer Bäckereien aus Sachsen seien allerdings abgeleht oder noch nicht bearbeitet worden, informierte der Landesinnungsverband Saxonia.


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