26.03.2020 | Jessica Bücker
Newsletter 11/2020
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Inhalt
- Corona: Mieter sollen Zahlungen in begründeten Fällen verschieben können
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1. Corona: Mieter sollen Zahlungen in begründeten Fällen verschieben können
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Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich zurzeit ein Entwurf, wonach Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Das würde vielen Betrieben in der aktuellen Notsituation etwas Luft verschaffen. Ralph Peterkes, Rechtsanwalt bei Brandi Rechtsanwälte, Hannover, hat uns dazu einen interessanten Beitrag zur Verfügung gestellt. Seinen Artikel veröffentlichen wir in diesem Corona Spezial.
Bitte beachten Sie, dass hier nicht die geltende, sondern die erwartete Rechtslage beschrieben wird. Holen Sie also vor allen Maßnahmen aktuellen Rat ein. Der Beitrag kann auch nicht die Beratung durch einen Fachanwalt ersetzen.
Die Ausgabe 3 unseres Corona-Spezial können Sie hier kostenfrei herunterladen.
Stand: 25. März 2020
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