Alarmstufe rot

Alarmstufe rot

22.02.2019 | Edda Klepp

Jetzt haben wir den Salat. Die selbsternannten Verbraucherschützer von Foodwatch haben mit Topf Secret einen Online-Pranger an den Start gebracht, in dem Hygieneberichte aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben veröffentlicht werden sollen. Die EU-Kontrollverordnung 2017/625 macht’s möglich. Zwar löst sie erst am 14. Dezember 2019 die bislang geltende Kontrollverordnung 882/2004 ab, in Teilen ist sie aber jetzt schon gültig. Unter anderem soll eine mögliche Veröffentlichung mangelhafter Prüfergebnisse für mehr Transparenz sorgen und den Verbraucher informieren. So weit, so gut. Im Gegensatz zu Vorreitern wie zum Beispiel Dänemark ist die Frequenz von Nachkontrollen in Deutschland bislang allerdings ausgesprochen gering. Der skandinavische Nachbar stattet seine Kontrolleure vorbildlich mit Laptops und iPads aus und schickt sie nach einem mangelhaften Ergebnis schnellstmöglich wieder in den betroffenen Betrieb. Wurden die Beanstandungen behoben, wird das positive Ergebnis von staatlicher Stelle sofort online veröffentlicht. Rufschädigungen sollen auf diese Weise vermieden werden. Ein Informationssystem zu installieren, ohne die entsprechenden Anpassungen in der Infrastruktur vorzunehmen, ist fahrlässig und kann schnell zu existenziellen Notlagen führen. Man stelle sich nur mal vor, was ein Betrieb zu erleiden hat, dessen negatives Ergebnis wochenlang online zu sehen ist, obwohl die Mängel längst beseitigt wurden. Ein Imageschaden, der kaum zu kitten ist. Auch stellt sich die Frage, wer denn eigentlich Foodwatch kontrolliert. Andere an den Pranger zu stellen, ist einfach. Nachsorge zu tragen und auch über Nachkontrollen und Besserungen zu informieren, ist eine notwendige Pflicht, die nur von staatlicher Stelle auf Dauer gewährleistet werden kann. Natürlich ist Transparenz ein hoher Wert und Lebensmittelhygiene unverzichtbar, doch solche Schnellschüsse braucht kein Mensch. Echter Verbraucherschutz sieht anders aus.


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