Medienberichten zufolge fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell dazu auf, in verpackten Lebensmitteln eventuell enthaltenen Alkohol besser zu kennzeichnen. „Verbraucherbeschwerden zeigen, dass viele Menschen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen“, zitiert beispielsweise der Bayerische Rundfunk Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, ist das ein Problem.“
Auch in abgepackten Backwaren ist manchmal eine geringe Menge Alkohols enthalten, die nach Einschätzung von Experten gesundheitlich auch für die genannten Gruppen unbedenklich ist. Der Verband Deutscher Großbäckereien etwa weist darauf hin, dass Alkohol durch den Gärprozess entsteht und lediglich in sehr geringen Mengen anfällt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung sieht hier ebenfalls kein Problem, weil sich das Ethanol beim Aufbacken ohnehin weiter verflüchtigt. Und das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung merkt an, dass ähnliche Prozesse auch in Fruchtsäften und Milcherzeugnissen wie Kefir stattfinden und auch hier keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.