Augen auf beim Aktienkauf

Geld vor dem Bundestag

Foto: Pixabay.com / Capri23auto 2020

Augen auf beim Aktienkauf

24.02.2020 | Lukas Orfert

Privat in Wertpapiere zu investieren ist seit Anfang dieses Jahres unattraktiver geworden. Dann nämlich ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft getreten, durch die Totalverluste aus Wertpapieren nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden können. Nicht klar ist bisher, was ein Totalverlust im Sinne des Gesetzes genau bedeutet, wie Dr. Norbert Kuhn, Leiter Unternehmensfinanzierung beim Deutschen Aktieninstitut, erläutert: „Ein Totalverlust bedeutet laut Gesetz eine ganz oder teilweise Uneinbringlichkeit einer Forderung. Es bleibt also zu klären, ob beispielsweise im Falle einer Insolvenz, wenn Aktien mit wenigen Cent bewertet werden, schon ein Totalverlust vorliegt.“ Da Totalverluste aus Kuhns Erfahrung jedoch eher selten die Regel sind, trifft eine weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes Anleger ab 2021 noch härter. Dann nämlich können jegliche Verluste aus Termingeschäften ebenfalls nur noch bis zu 10.000 Euro pro Jahr mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Das betrifft beispielsweise Anleger, die ihre Aktienpositionen mittels Optionsscheinen absichern. Finanzminister Olaf Scholz hat damit einen weiteren Schritt getan, damit private Vorsorge über Wertpapiere an Reiz verliert.


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