Auszubildende im Bäckerhandwerk erhalten jetzt auch in Nichtinnungs-Betrieben mehr Geld. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat per Unterschrift den im Juli 2023 zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) ausgehandelten Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Er betrifft rund 10.000 Auszubildende und tritt rückwirkend in Kraft. „Das erzielte Ergebnis der beiden Sozialpartner Zentralverband und Gewerkschaft ist ein wichtiges Signal“, sagte ZV-Präsident Roland Ermer. „Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk bleibt damit attraktiv und muss sich im Vergleich mit anderen Branchen nicht verstecken.“
Der neue Tarifvertrag läuft vom 1. August 2023 bis zum 28. Februar 2025. Die Ausbildungsvergütung wird in zwei Stufen erhöht. In einer ersten Stufe, die vom 1. August 2023 bis zum 31. Dezember 2024 läuft, steigt sie auf:
- im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto,
- im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto,
- im 3. Ausbildungsjahr 1085 Euro brutto.
Hinzukommen monatlich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP).
Erneut erhöht wird die Vergütung am 1. Januar 2025. Jetzt fällt die IAP weg, dafür erhalten die Azubis weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Sie steigt
- im 1. Ausbildungsjahr von 860 Euro brutto auf 930 Euro,
- im 2. Ausbildungsjahr von 945 Euro brutto auf 1015 Euro,
- im 3. Ausbildungsjahr von 1085 Euro brutto auf 1155 Euro.
Schließlich erhalten die Auszubildenden ab 1. September 2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb die tatsächlich entstandenen monatlichen Kosten eines 29-Euro-Tickets erstattet. In den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu 29 Euro pro Monat für Fahrten mit dem ÖPNV.
Präsident Ermer mahnte in seiner Stellungnahme außerdem die Neuordnung der Ausbildungsverordnungen für die Berufe im Bäckerhandwerk an: „Wir müssen die Inhalte der Ausbildungen modernisieren und die Berufsbeschreibungen anpassen. Um dem veränderten Bildungsverhalten und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, braucht es dringend mehr Flexibilität und zeitgemäße Anpassungen.“ Die Neuordnung eines Ausbildungberufs muss grundsätzlich zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden.
Hier nimmt die Gewerkschaft NGG aus Sicht des ZV eine Blockadehaltung ein. „Leider versperrt sich der Sozialpartner NGG aus nicht nachvollziehbaren Gründen der notwendigen Modernisierung der Ausbildungsverordnung für den Ausbildungsberuf Fachverkäufer und ignoriert so die Lebenswirklichkeit vieler junger Menschen und der Betriebe“, so ZV-Haupgeschäftsführer Friedemann Berg. Der Zentralverband habe bereits ein Konzept vorgelegt, das weitreichende Zugeständnisse vorsehe und dennoch von der NGG als Grundlage für weitere Gespräche abgelehnt worden sei.
Bei der NGG sieht man die Geschichte naturgemäß ein wenig anders: Als Hauptgrund für die Ablehung nannte uns NGG-Jugendsekretär Volkmar Wolf den Wunsch der Arbeitgeber, die Verkaufsausbildung auf zwei Jahre zu verkürzen. Die Ausbildung sei aber nicht nur dazu da, um ein enges fachliches Basiswissens zu vermitteln, sondern die jungen Menschen mit einem breiteren Spektrum an Kompetenzen auszustatten. Deshalb sei gewerkschaftlicher Konsens, dass eine dreijährige Ausbildung die Regel bleiben sollte.