Zentralverband und NGG einigen sich auf neue Ausbildungstarife

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks 2023

Zentralverband und NGG einigen sich auf neue Ausbildungstarife

13.07.2023 | Dirk Waclawek

Ein wichtiges Signal für die Ausbildung im Bäckerhandwerk: Die Gewerkschaft NGG und der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für die Lehrlinge des Bäckerhandwerks geeinigt. Die Bezüge der Azubis steigen danach im ersten Schritt um rund 200 Euro im Monat, dazu kommt noch eine zeitlich begrenzte Inflationsausgleichsprämie von 50 Euro sowie ein ÖPNV-Tickt bzw. ein Fahrtkostenzuschuss. Im zweiten Schritt fällt der Inflationsausgleich weg, dafür wird die Vergütung noh einmal um 70 Euro erhöht. Die Tarifparteien wollen gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragen.

„Wir stehen im Wettbewerb um die besten Köpfe. Es ist konsequent, auch die Ausbildungsvergütung anzupassen, um bei der Suche nach Auszubildenden im Vergleich mit anderen Branchen nicht ins Hintertreffen zu geraten. Der Neuabschluss des Tarifvertrages für die Auszubildenden ist aus dieser Sicht ein wichtiges Signal“, so Michael Wippler, Präsident des ZentralverbandesDer Abschluss sendet eine wichtige Botschaft an die jungen Menschen: Wir brauchen Euch, Ihr seid unser wichtigstes Potenzial“, so Wippler weiter. Die Anpassung sei notwendig, auch wenn sie für einige Betriebe eine Herausforderung darstellt, um als zukunftsfähiger Arbeitgeber von den potenziellen Bewerbern wahrgenommen zu werden.

Die Eckpunkte der Einigung:

1. Laufzeit des Tarifvertrages: 01.08.2023 bis 28.02.2025.

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:

In einer ersten Stufe, die vom 01.08.2023 bis 31.12.2024 läuft:

Von aktuell im 1. Ausbildungsjahr 680 €/im 2. Ausbildungsjahr 755 € /im 3. Ausbildungsjahr 885 € brutto, um 180 € im 1. Ausbildungsjahr, 190 € im 2. Ausbildungsjahr und 200 € im 3. Ausbildungsjahr, jeweils zuzüglich 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) = im Ergebnis auf
– im 1. Ausbildungsjahr 860 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 910 Euro,
– im 2. Ausbildungsjahr 945 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 995 Euro,
– im 3. Ausbildungsjahr 1085 € brutto zuzüglich 50 € steuer- und sozialversicherungsfreie IAP, zusammen 1135 Euro.

In einer zweiten Stufe, die vom 01.01.2025 bis 28.02.2025 läuft:

Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrages (zum 31.12.24) fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrages (ab 01.01.2025) weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01.01.2025
– im 1. Ausbildungsjahr von 860 € brutto auf 930 Euro brutto,
– im 2. Ausbildungsjahr von 945 € brutto auf 1015 Euro,
– im 3. Ausbildungsjahr von 1085 € brutto auf 1155 Euro.

Die Auszubildenden erhalten ab 01.09.2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein „29-Euro-ÖPNV-Ticket“ angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV bzw. dem PKW zu Tankkosten.