Die Augsburger Bäckerei Wolf muss gemäß einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg damit leben, dass ein Eros-Center, das sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem ihrer Bäckerei-Cafés befindet, weiterentwickeln kann. Einem Bericht der Augsburger Allgemeinen Zeitung zufolge hatte die Bäckerei (genauer: die unternehmenseigene Grundstücksgesellschaft, die an die Bäckerei vermietet) gegen die Stadt geklagt, weil diese eine Änderung der Nutzungsgenehmigung vorgenommen hatte. Das Bäckerei-Fachgeschäft werde vom Publikum gut angenommen und sei kürzlich modernisiert worden, heißt es in dem Bericht. Das Eros-Center namens XtraJoy bestehe an seinem Standort schon länger. Die Bäckerei befürchtet nun, dass mit der Möglichkeit zur Nutzungsänderung der eigene Standort an Attraktivität verlieren könne. Wenn das Verbot falle, in dieser Gegend „Vergnügungsstätten, Bordelle, bordellartige Betriebe und Wohnungsprostitution“ einzurichten, könne das Auswirkungen auf die Attraktivität des eigenen Geschäfts haben. Bäckerei und Eros-Center befinden sich in einem Gewerbegebiet an einem Autobahnzubringer, getrennt nur durch ein weiteres bebautes Grundstück.




















