Bäckerei Seitz zieht Kundenkarte wegen Markenrechtsverletzung zurück

Foto: AhmadArdity / Pixabay 2016

Bäckerei Seitz zieht Kundenkarte wegen Markenrechtsverletzung zurück

22.03.2022 | Benno Kirsch

Bäckermeister Joachim Seitz aus Schrobenhausen (Bayern) musste kürzlich seine Kundenkarte „Paybäck“ zurückziehen, weil ihn ein Anwalt auf den Schutz der Marke „Payback“ aufmerksam gemacht hatte. Seitz hatte den Namen für seine Kundenkarte vor ungefähr eineinhalb Jahren auf Vorschlag seiner Marketingagentur angenommen. Allerdings hatte man übersehen, dass das Wortspiel aus markenrechtlichen Gründen unzulässig ist. Gemäß der vom Anwalt gesetzten Frist zog Seitz die Kundenkarte binnen drei Tagen wieder ein. Mit der Karte konnten die Kunden bezahlen, wobei sie unter anderem einen Sofortrabatt erhielten. Seitz betonte gegenüber der Bäckerwelt, dass der Anwalt sehr kulant gewesen sei und auf sein Honorar verzichtet habe. Auf diese Weise sei man ohne finanziellen Verlust aus der Angelegenheit wieder herausgekommen.

Seitz beschäftigt rund 75 Mitarbeiter und unterhält fünf Fachgeschäfte.