Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen in Bäckereien bleibt bestehen. Die FDP-Fraktion scheiterte am 6. Mai im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zur Abschaffung der seit Anfang Januar geltenden Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen. Der Änderungsentwurf wurde in der Ausschusssitzung nur noch von den Grünen mitgetragen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke lehnten den Entwurf ab, die AfD-Fraktion enthielt sich.
Die FDP-Fraktion wollte mit ihrem vom Bundestag an den Finanzausschuss überwiesen Gesetzentwurf vor allem die Bäckereien von der ab Anfang Januar geltenden Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen befreien. Finanzbehörden sollten im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.
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