Zu oft sind in den Gästelisten von Restaurants und Cafés falsche Angaben gelandet. Einem Bund-Länder-Beschluss nach sollen solche falschen Angaben jetzt mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks weist jedoch darauf hin, dass bislang nicht klar sei, inwieweit Inhaber dafür verantwortlich seien, ob die Listen korrekt ausgefüllt sind. Diese sollten nach dem Beschluss durch Plausibilitätskontrollen dazu beitragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Dass dies in der Praxis umzusetzen sei, zweifelt der Zentralverband jedoch mit Nachdruck an: „Es kann nicht sein, dass die Servicemitarbeiter in den Cafés zu Hilfsbeamten gemacht werden und die staatlichen Kontrollaufgaben der Ordnungsbehörden übernehmen“, sagt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes.





















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