Corona-Maßnahmen: Bund und Länder beschließen nur leichte Lockerung

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Corona-Maßnahmen: Bund und Länder beschließen nur leichte Lockerung

16.04.2020 | Dirk Waclawek

Bund und Länder haben sich am 15. April auf einige Maßnahmen zur Lockerung der Corona-Beschränkungen geeinigt. Das Bäckerhandwerk gehört leider nicht zu den Profiteuren.

Die wichtigsten Punkte:
• die geltenden Kontaktbeschränkungen sollen mindestens bis zum 3. Mai  weiter gelten.
• das Tragen von Schutzmasken wird insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
• Geschäfte mit einer Größe von maximal 800 Quadratmetern dürfen ab kommendem Montag unter Einhaltung besonderer Hygieneregeln wieder öffnen. Dazu zählen auch – unabhängig von der Größe der Geschäfte – Auto- oder Fahrradhändler sowie Buchhandlungen.
• Gastronomische Betriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Ein Datum für eine mögliche Öffnung wurde nicht genannt. Lieferung oder Abholung der Speisen bleibt möglich.
• Großveranstaltungen bleiben mindestens bis August verboten.

Den kompletten Beschluss der Konferenz finden Sie hier.

Aus unserer Sicht der einzige positive Punkt für die Bäcker:
• Da die anderen Geschäfte teilweise wieder öffnen dürfen, lohnt sich vielleicht auch wieder die Öffnung einiger Bäckerfachgeschäfte in den Innenstädten – natürlich ohne Cafébetrieb.

Einige Wirtschaftsverbände reagierten enttäuscht auf die Beschlüsse. So kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, den Fahrplan für die Öffnung der Geschäfte, die zunächst auf Flächen von bis zu 800 Quadratmetern begrenzt sind. „Lockerungen der Ladenschließung dürfen sich nicht an Betriebsgrößen oder Verkaufsflächen festmachen. Die jetzt beschlossenen Vorgaben führen zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten“. Die Dehoga Bayern – andere Landesverbände werden es ähnlich formulieren – kündigte einen „Brandbrief” an den bayerischen Ministerprädidenten Markus Söder an. Zitat: „Wir brauchen ein sofortiges Rettungspaket. Unsere Betriebe waren die ersten, die geschlossen wurden, und sind nun die letzten, die wieder öffnen dürfen. Umso wichtiger ist jetzt ein sofortiges Rettungspaket für unsere Branche, wie wir es schon zu Beginn der Krise gefordert haben. Nur so lässt sich eine Insolvenzwelle und Massenarbeitslosigkeit verhindern. Wir brauchen die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 % für gastronomische Umsätze, einen Rettungs- und Entschädigungsfonds mit direkten Finanzhilfen auch für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeiter sowie Abschlagzahlungen beim Kurzarbeitergeld von pauschal 80 Prozent und die diesbezügliche Einbindung von Auszubildenden ab dem 1. April.”

 


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