Wie stark das Coronavirus die Wirtschaft und jeden einzelnen Betrieb in Deutschland trifft, ist noch nicht abzusehen. Um negative Folgen abzumildern, hat ein Ausschuss der großen Koalition Maßnahmen im Bezug auf Kurzarbeitergeld beschlossen. So kündigt der Ausschuss in seinem Abschlusspapier folgende Möglichkeiten an:
- Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu zehn Prozent
- teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
Daneben kündigte der Ausschuss verstärkte Investionen an, um das Wirtschaftswachstum zu steigern. Zudem wolle die Bundesregierung „Vorschläge für Liquiditätshilfen für Unternehmen unterbreiten, die besonders von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind“. Dazu solle jedoch ein Gespräch mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft und den Gewerkschaften in Kürze folgen.
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