EFSA hält Sucralose für sicher – aber nicht in Backwaren

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EFSA hält Sucralose für sicher – aber nicht in Backwaren

07.04.2026 | Benno Kirsch

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mitgeteilt, dass sie die Verwendung des Süßstoffs Sucralose (E 955) in Lebensmitteln auch weiterhin für unbedenklich hält. Diese Einschätzung gilt allerdings nur für Getränke, Desserts oder Kaugummi, nicht aber für Backwaren. Begründung: Wenn Sucralose dauerhaft hoch erhitzt wird, wie es beim Backen üblich ist, besteht die Gefahr, dass Chlor aus Sucralose freigesetzt wird und Verbindungen bildet, deren Auswirkungen auf die Gesundheit unbekannt sind

„Wir konnten bestätigen, dass die derzeitigen Verwendungen von Sucralose als Lebensmittelzusatzstoff sicher sind“, erklärte Laurence Castle, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Gremiums der EFSA für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe. „Für die von uns bewerteten vorgeschlagenen neuen Verwendungen kamen wir jedoch nicht zu demselben Schluss, da diese mehrere industrielle Verfahren umfassen können, die über einen längeren Zeitraum hohe Temperaturen erfordern.“

E 955 ist ein Süßungsmittel, das etwa 600-mal süßer ist als Zucker und für die Verwendung in einer Reihe von zuckerreduzierten und zuckerfreien Lebensmitteln und Getränken zugelassen ist. Die soeben vorgenommene Bewertung ist Teil einer EU-rechtlich vorgeschriebenen laufenden Überprüfung von Zusatzstoffen, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden. Die EFSA bewertete daher einen neuen Antrag, Sucralose neben den bereits zugelassenen Verwendungen in Essoblaten, Waffeltüten und Waffeln für Speiseeis auch in weiteren feinen Backwaren zuzulassen.