Die Handwerker sind von der Mautpflicht befreit. Dies stellte das Bundesverkehrsministerium nun gegenüber dem Zentralverband (ZV) klar. Der ZV forderte gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden die Klarstellung des Handwerksbegriffs, der im Gesetz zur Mautpflicht steht. Nun hat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief an den Zentralverband klargestellt, dass die Lkw der Handwerksbäcker unter die Handwerkerausnahme fallen. Demnach sind nunmehr Fahrten von Handwerksbetrieben, also allen Bäckereien, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammern eingetragen sind, grundsätzlich mautbefreit, wenn Brot und andere Backwaren transportiert werden. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wie viele Verkaufsstellen sie betreiben und wie die Herstellungsprozesse organisiert sind.
Erfolgreiche Verbandsarbeit: Handwerksbäcker sind mautbefreit
Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks 2024




















