EU-Gericht: Keine Pflicht zur Herstellung von Torten mit politischen Parolen

Foto: Candice Imbert / Council of Europe 2020

EU-Gericht: Keine Pflicht zur Herstellung von Torten mit politischen Parolen

07.01.2022 | Benno Kirsch

Konditoren, die es ablehnen, eine Torte mit politischen Parolen herzustellen und zu verkaufen, die ihren Überzeugungen zuwiderlaufen, handeln gesetzeskonform. Das ist das Ergebnis der Klageabweisung eines Homosexuellen-Aktivisten, der vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen war, weil er in seinem Heimatland Großbritannien mit seiner Klage vor dem Supreme Court, dem höchsten britischen Gericht, gescheitert war. Der EGMR begründete die Ablehnung der Klage damit, dass der Kläger nicht habe vermitteln können, wo er in seinen Menschenrechten verletzt worden sei.

Der Aktivist hatte 2014 bei einem Belfaster – also nordirischen – Konditor eine Torte bestellt und bezahlt, auf denen die beiden Figuren Ernie und Bert aus der Sesamstraße abgebildet sein sollten. Darüber hinaus wünschte er sich den Slogan „Unterstützt die Homo-Ehe“. Der Konditor lehnte den Auftrag ab, weil er ein „christliches Unternehmen“ führe und erstattete den Kaufpreis. Daraufhin zog der Kunde durch alle Instanzen, wo er allerdings am Ende scheiterte, weil sich der Konditor auf die politische Aussage bezogen hatte, aber nicht auf Eigenschaft des Klägers als homosexuell.