Ab nächster Woche müssen die neuen Regelungen der im Februar 2025 in Kraft getretenen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) in die Praxis umgesetzt werden. Entsprechend dazu tritt auf nationaler Ebene das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft. Während ein Großteil der Pflichten ab dem 12. August verbindlich wird, greifen diverse Vorgaben erst zu späteren Zeitpunkten. Für Bäckereibetriebe gelten ab dem Stichtag etwa neue Verpackungsvorgaben sowie diverse Transparenz- und Informationspflichten.
Auch der Ausbau des Mehrwegangebots ist Teil des europäischen Konzepts zur langfristigen Reduktion von Verpackungsabfällen. Die in Deutschland bereits seit 2023 geltende Pflicht zum Angebot von Mehrwegalternativen ist in der PPWR für den 12. Februar 2028 datiert. Für den Kunden muss das Mehrwegangebot dann nicht nur deutlich sichtbar sein. Auch dürfen ihm durch die Entscheidung für die wiederverwendbare Alternative keine finanziellen Nachteile entstehen. Bereits ab dem 12. Februar 2027 müssen Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen zudem die Befüllung kundeneigener Behältnisse ermöglichen.
Was Bäckereibetriebe bei der Umsetzung der neuen Gesetze beachten sollten, fasst der Bäckerinnungsverband West in seinem Newsletter vom 24. Juli (#18/2026) praxisorientiert zusammen.




















