Bäckermeister Jean-François Bandet aus Paris bekam dieser Tage unerwarteten Ärger mit den französischen Ordnungsbehörden. Er bekommt gerade zu spüren, dass der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ immer noch gilt. Ärgerlich ist das vor allem deshalb, weil es eine Regelung betrifft, die einfach nur anachronistisch ist. 2006 wurde das gesetzliche Arbeitsverbot am ersten Mai insofern verschärft, als die bis dahin geltende Ausnahmegenehmigung für die Bäckereien abgeschafft wurde. Seitdem haben auch sie an diesem Tag zu schließen. Das hat längere Zeit niemanden interessiert, auch Bandet nicht – bis zum 1. Mai 2021, als er eine Aufsichtsperson durch eine seiner Filialen führte, in der gerade 21 Mitarbeiter ihrer Arbeit nachgingen – alle erklärtermaßen freiwillig und mit einem Lohnaufschlag von hundert Prozent. Ein Jahr später erhielt er ein Ordnungsgeld in Höhe von 78.750 Euro, für jeden Angestellten 750 Euro. Er legte Widerspruch ein und hielt die Sache damit für erledigt. Doch kürzlich meldeten sich die Behörden wieder bei ihm und erinnerten ihn daran, dass die Zahlung des Bußgeldes noch ausstehe. Für Bandet war das der Moment, den Fall öffentlich zu machen. Er fragte: „Warum darf der Rivale Starbucks gleich daneben offen haben am 1. Mai, meine französische Handwerksbäckerei hingegen nicht?“ Damit packte er die Franzosen bei ihrer nationalen Ehre. Die daraufhin einsetzende Diskussion scheint dazu zu führen, dass das Arbeitsverbot nun wieder abgeschafft wird.
1. Mai: 78.000 Euro Strafe wegen Backens am Feiertag

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