Frist beim Investitionsabzugsbetrag wird verlängert

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Frist beim Investitionsabzugsbetrag wird verlängert

21.02.2022 | Benno Kirsch

Um für kleine und mittlere Unternehmen mehr Flexibilität und Planungssicherheit während der Corona-Krise zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine Ausdehnung der Investitionsfrist für einen 2017 und 2018 gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) vorgesehen. Darauf weist Steuerberater Roland Franz hin, der Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) sorgt dafür, dass für bestimmte künftige Anschaffungen oder Herstellungen vorab eine Gewinnminderung vorgenommen wird. Die Steuerlast wird so in ein späteres Jahr verlagert. Normalerweise wird dadurch ein Zeitfenster von grundsätzlich drei Jahren eröffnet, um die Investition durchzuführen. Wer die Drei-Jahres-Frist verstreichen lässt, ohne eine Investition vorzunehmen, muss die vorgenommene Gewinnminderung rückgängig machen und im Regelfall eine Steuernachzahlung plus Zinsen leisten. Die Neuregelung verschafft für einen 2017 gebildeten IAB fünf Jahre Zeit, um die geplante Investition durchzuführen, für einen 2018 gebildeten IAB vier Jahre. Die Verlängerung der Investitionszeit ist nach Franzens Auskunft Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts.