Wenn Sie in der Adventszeit beizeiten zu gute Laune haben, nehmen Sie doch mal den Fall Tchibo gegen Aldi genauer unter die Lupe. Im Prinzip geht es darum: Tchibo wirft Aldi vor, seinen Kaffee zu günstig verkauft zu haben (s. Nachricht rechts). Da geht es beispielsweise um ein Angebot vom 11. Dezember 2023, damals lag ein Kilo Bio-Fairtrade-Espres- so für 5,89 Euro im Regal. Tchibo rechnet vor, Aldi habe damit zwischen 2,34 und 3,53 Euro Verlust pro Kilo gemacht. Damit nutze das Unternehmen seine überlegene Marktmacht, um Tchibo unbillig zu behindern. Ich bin kein Jurist und würde es anders ausdrücken: Aldi macht den Markt kaputt, um ihn dann wieder aufzubauen – also Marktanteile einzusammeln und im Anschluss die Preise wieder zu erhöhen. Zu dem Schluss kommt das Gericht aus diversen Gründen nicht. Im Urteil heißt es: „Eine Verdrängungsabsicht der Beklagten gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern auf dem Markt für Kaffeeprodukte kann hier nicht festgestellt werden, da ihre Strategie gerade den dauerhaften, nachvollziehbaren Zweck der Förderung des eigenen Absatzes im Rahmen einer Mischkalkulation verfolgt und ihre Preisgestaltung deshalb auf einer kaufmännisch vertretbaren Kalkulation beruht. Es ist gerade nicht ersichtlich, dass die Beklagten eine kaufmännisch eigentlich unvertretbare, nur kurz- bis mittelfristig durchzuhaltende Strategie einsetzen, mit der sie zeitweise Verluste in Kauf nehmen – was sie durch ihre Finanzkraft aushalten könnten –, um kleine und mittlere Wettbewerber von dem Markt für Kaffeeprodukte zu verdrängen und an- schließend die Preise anheben zu können.“ Das klingt für mich nach: Da Aldi Kaffee als Ankerprodukt nutzt – und sich das leisten kann –, geht das Vorgehen in Ordnung. Juristisch sind diese und all die anderen Begründungen nachvollziehbar, moralisch finde sie schwierig. Damit ist klar: Gegensteuern könnte bei solchen Fällen nur der Gesetzgeber.
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