Ob ein südwestdeutscher Bäcker wirklich gut beraten war, als er gegen die Veröffentlichung von in seiner Backstube festgestellten Hygienemängeln klagte? Als die Klage abgewiesen wurde, zog er vor die nächste Instanz, doch auch vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Beschluss vom 29.01.2026 – 9 S 1616/25) – hat fuhr er erneut eine Niederlage ein: Das Gericht wies sämtliche Einwände des Bäckers zurück und bestätigte das Recht der Behörde, auf ihrem Verbraucherschutzportal unter Nennung des Namens des Bäckers und der betroffenen Produkte die Öffentlichkeit zu informieren. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Insgesamt habe sich der Bäcker uneinsichtig gezeigt, wie das Gericht rekapitulierte. Schon am 27. Januar 2025 waren eine lebende und eine tote Maus, Mäusekot und Ähnliches mehr gefunden worden. Am 17. Juni 2025 fand die zweite Kontrolle statt, bei der noch gravierendere Mängel festgestellt wurden – siehe unten. Der Betrieb wurde geschlossen und erst nach der Behebung der Mängel wiedereröffnet. Am 8. August 2025 schließlich reichte der Bäcker Klage ein, um die Behörde an der Veröffentlichung des Ergebnisses zu hindern. So nahm das Verfahren seinen Lauf.
Die Beamten des Landratsamtes stellten seinerzeit fest: „Ein Eimer mit Crème fraîche war erheblich verschimmelt. Im Sesam aus dem Abwiegebereich wurde ein totes, geflügeltes, mottenartiges Insekt festgestellt. Im Malz wurden mehrere lebende flugfähige, mottenartige Insekten sichtbar. In einer Schüssel mit Kokosraspeln war Schadnagerkot sichtbar. Es wurde Nagerkot auf dem Boden im Abwiegebereich sowie auf der unteren Ebene des Abwiegewagens neben geöffneten Mehlsäcken, die zum Teig verarbeitet werden, vorgefunden. Beim Öffnen der Tür eines Lagers kam ein sehr aufdringlicher, stechender Ammoniakgeruch entgegen, der auf den Urin der Schadnager zurückzuführen ist. Auf den Regalen neben den Säcken sowie auf dem Boden war sehr viel Schadnagerkot vorhanden. In dem Regal befand sich außerdem eine Packung mit Kokosraspeln, die angefressen war. In der Mitte des Raums befand sich ein Wagen mit mehreren Blechen mit Flammenden Herzen. Darüber hinaus wurde Nagerkot auf dem Abziehapparat, mit dem Brötchen und Brote in direkten Kontakt kommen, festgestellt.“




















