Glosse: Mitarbeiterabwerbekompensation

Glosse: Mitarbeiterabwerbekompensation

16.01.2024 | Dirk Waclawek

So lange es fair zugeht, ist gegen Wettbewerb nichts einzuwenden. Falls ein Bäcker heute bessere Konditionen als sein Kollege bietet und Mitarbeiter zu ihm abwandern, dann ist das eben so. Nicht so einfach zu akzeptieren ist allerdings, wenn Vater Staat das Steuergeld der Bäcker nimmt und damit ihre Mitarbeiter abwirbt. Noch nichts davon gehört? Das Mitarbeiterabwerbemodell heißt Bürgergeld. Es wurde zum Jahresbeginn so erhöht, dass insbesondere Mitarbeiter mit Kindern schon eine sehr hohe Verbundenheit zum Bäckerhandwerk verspüren müssen, um angesichts des attraktiven Angebots nicht in Versuchung zu geraten: 100 Prozent Home Office, variable Arbeitszeit von variabler Länge, jede Menge Vergünstigungen und keine Sorgen mehr, falls zum Beispiel das Heizen wieder einmal teurer geworden ist. Selbst bei übertariflicher Bezahlung können die Arbeitgeber bei vielen Jobs und je nach Familiensituation nicht mehr konkurrieren. Extrembeispiel aus München: Die alleinstehende Person mit Vorschulkind kommt im Bürgergeld – je nach Höhe der Unterkunftskosten – auf eine Maximalförderung von bis zu 2.217 Euro. 2.217 Euro netto – das wird für viele Arbeiten nicht bezahlt werden können. Hier liegt dann auch oft der Grund, warum Deutschland anders als die europäischen Nachbarn die ukrainischen Flüchtlinge nicht in Arbeit und Brot, sondern ins Bürgergeld gedrängt hat. Fragen Sie mich nicht, was der deutsche Staat davon hat, grundsätzlich leistungsbereite Menschen in die Arbeitslosigkeit zu locken. Das kann Ihnen ein Chefideologe der Bundesregierung sicher besser erklären.

Nun werden die meisten Bäcker ihren Mitarbeitern Lohnerhöhungen von Herzen gönnen. Das hilft aber nichts, wenn die verunsicherten Verbraucher die dann nötigen Preiserhöhungen nicht mehr mitgehen. So ergibt es für eine Bäckerei wenig Sinn, in einen Finanzwettbewerb mit dem deutschen Staat zu treten. Das ist ein reines Hase- und Igel-Spiel mit klarem Ausgang. Oder haben Sie schon mal versucht, bei Ihrer Bank ein Sondervermögen einrichten zu lassen? Allerdings finden wir, dass der Staat Unternehmen den Schaden, der ihnen durch die unfaire Abwerbung von Mitarbeitern in Folge seiner Kartellmacht entstanden ist, ersetzen muss. Wir nennen das „Mitarbeiterabwerbekompensation“. Basis für die Berechnung könnte zum Beispiel die Stundenleistung in Ihrer Backstube oder in Ihren Filialen sein. Ihnen fehlen vier Produktionshelfer, die das verführerische Bürgergeldangebot der Regierung angenommen haben? Kein Problem: Einfach die Ausfallstunden zählen, mit der Stundenleistung multiplizieren und die Rechnung an Finanzminister Lindner schicken. Da der selbst mal Unternehmer war, wird er sicher Verständnis für Ihre Forderung aufbringen. Und lassen Sie ihm die Ausrede „der Staat hat kein Geld“ nicht durchgehen. Ein Plätzchen für das Sondervermögen „Mitarbeiterabwerbekompensation“ wird sich neben dem Etat für den Aufbau eines Fahrradschnellwegenetzes in der peruanischen Hauptstadt Lima bei gutem Willen sicherlich finden lassen.


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