Vor dem Landgericht Augsburg (Bayern) sind an vier Verhandlungstagen drei Überfälle auf Bäckereien juristisch aufgearbeitet worden. Der 29-jährige Angeklagte wurde allerdings nur in zwei Fällen (Rennertshofen und Burgheim) als überführt angesehen und zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Geständnis legte der Angeklagte nicht ab, es war ein reiner Indizienprozess. Die Indizienlage im Fall des Überfalls auf eine Bäckerei in Tapfheim reichte dem Gericht für einen Schuldspruch nicht aus, auch wenn ihm die Schuld des Angeklagten sehr wahrscheinlich schien: „Es spricht sehr viel dafür, dass er auch hier der Täter ist.“




















