Inklusion | Anlaufstellen | Coffee Business 4-5/2026

Inklusion | Anlaufstellen | Coffee Business 4-5/2026

10.09.2026 | Henning Tau

Anlaufstellen für Inklusion im Betrieb

Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung
Um die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern, haben sich die Integrationsämter zusammen mit den Hauptfürsorgestellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen. Sie setzt sich unter anderem für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein und entwickelt dafür gemeinsame Standards, Empfehlungen und Unterstützungsangebote. Über die BIH-Suche lässt sich für jeden Ort beziehungsweise jede Stadt das jeweils zuständige Inklusionsamt ermitteln.

BIH

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) ist ein kostenfreier und trägerunabhängiger Lotsendienst, der Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen unterstützt. Die zuständige EAA in der betreffenden Region lassen sich über die Ansprechstellensuche der BIH ermitteln.

Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die größte Dienstleisterin auf dem deutschen Arbeitsmarkt und kümmert sich um die Arbeitsvermittlung sowie die Förderung von Beschäftigung. Zu ihren Kernaufgaben gehören zudem die Zahlung von Entgeltersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld und die Beratung von Arbeitssuchenden sowie Unternehmen.

BA

Jobcenter
Das Jobcenter ist die gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers bezeichnet. Durch diese Zusammenarbeit gewähren die Jobcenter Leistungen bürgerfreundlich aus einer Hand. Die wichtigste ist die finanzielle Absicherung durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Grundsicherungsgeld.

Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fördert die Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere durch medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen, wenn diese dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Welche Regionalstelle zuständig ist, lässt sich über die DRV-Servicetelefon- und Beratungsstellensuche auf der Website der Deutschen Rentenversicherung ermitteln; dort können auch Arbeitgeber und Beschäftigte Beratung zu Reha-Leistungen erhalten.

DRV

Integrationsämter
Integrationsämter – in einigen Bundesländern offiziell Inklusionsämter genannt – fördern und sichern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung und unterstützen dabei auch Arbeitgeber. Das zuständige Amt lässt sich über die BIH-Postleitzahlensuche ermitteln. Die Inklusionsämter arbeiten unter anderem mit Integrationsfachdiensten und weiteren regionalen Partnern zusammen.

Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt und beraten auch Arbeitgeber – etwa bei der Arbeitsplatzsuche, Einarbeitung oder bei Problemen im Arbeitsalltag. Eine passende Anlaufstelle lässt sich über die BIH-Postleitzahlensuche ermitteln. Dort finden Betriebe den für den jeweiligen Arbeitsplatz zuständigen Integrationsfachdienst.

Rehabilitationsämter
Rehabilitationsträger – häufig vereinfacht als „Reha-Ämter“ bezeichnet – sind die zuständigen Stellen für die Bewilligung und Finanzierung medizinischer, beruflicher oder sozialer Rehabilitationsleistungen. Da die Zuständigkeit je nach Anliegen und persönlicher Situation bei unterschiedlichen Trägern liegt, können sich Betriebe über die Reha-Zuständigkeitsfinder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gezielt über die passende Anlaufstelle informieren.

Reha-Ämter