Kärnten schafft den Bäcker ab. Die Bäckerin auch

Foto: Eleatell / Pixabay 2022

Kärnten schafft den Bäcker ab. Die Bäckerin auch

16.12.2022 | Benno Kirsch

Falls Sie bisher nicht so richtig wissen, wie Sie Ihre Bäckerinnen und Bäcker in der Backstube geschlechtergerecht ansprechen, kann Ihnen geholfen werden:  Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ)  hat ein Wörterbuch herausgegeben, das den Beamten eine Hilfe dabei sein soll, „dass es zu keiner sprachlichen Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes kommt. Das Wörterbuch soll den Mitarbeitenden ein Werkzeug in die Hand geben, mit dem eine erleichterte Anwendung gendergerechter Sprache möglich wird.“

Auf 72 Seiten findet man nun „in der linken Spalte jene Begriffe, die bisher in Verwendung waren und in der rechten Spalte finden Sie die geschlechtergerechte Entsprechung.“ Das Wörterbuch reicht von „andere“ bis „Zuwanderer“. Gemäß dem Leitfaden, der vom Amt der Kärntner Landesregierung erarbeitet und herausgegeben wurde und damit ein offizielles Dokument zu sein scheint, sind die Kärntner Beamten angehalten, geschlechtsspezifische Formulierungen zu vermeiden und geschlechterneutrale Formulierungen zu wählen.

Aus „Direktor oder Direktorin“ wird nun, wenn davon im Singular die Rede ist, „Leitung, Schulleitung, Institutsleitung, Museumsleitung, Direktor:in“ und „Leitung, Schulleitung, Institutsleitung, Museumsleitung, Direktor:innen“, wenn mehrere Direktoren gemeint sind. Aus „Gott oder Göttin“ wird „Gottheit, Gött:in“ (Singular) oder „Gottheiten, Allwissende, Allmächtige, übernatürliche Wesen, Ewige, Gött:innen“ (Plural), aus „Milchmädchenrechnung“ wird „Trugschluss, Irrtum, falsche Erwartung, Fehlschluss, Illusion, unrealistische Einschätzung“ und aus „Zahnarztpraxis“ eine „zahnmedizinische Praxis, Praxis für Zahnmedizin“. Auch „Bäcker oder Bäckerin“ sollen nicht mehr so genannt werden, sondern nur noch „Fachkraft für Bäckerei, Bäcker:in“ (Singular) oder „Backende, im Backgewerbe Tätige, professionell Backende, Bäcker:innen, Fachkräfte für Bäckerei“ (Plural).

Sie können sich den Leitfaden von der Seite des Amts der Kärntner Landesregierung herunterladen.