Koalitionsvertrag: Bäckerhandwerk wird in den Ausnahmekatalog für die Sonntagsarbeit aufgenommen

Foto: Gerd Altmann / Pixabay 2020

Koalitionsvertrag: Bäckerhandwerk wird in den Ausnahmekatalog für die Sonntagsarbeit aufgenommen

10.04.2025 | Dirk Waclawek

Schöner Erfolg für die Interessenvertretung des Bäckerhandwerks: Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD findet sich ab Zeile 564 folgende Passage:

„Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern. Dabei werden wir die hohen Standards im Arbeitsschutz wahren und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir Missbrauch ausschließen.“

Die Regelung würde den Bäckern wie ihren Beschäftigten endlich Rechtssicherheit bringen. Bisher sind nur drei Stunden Sonntagsarbeit erlaubt, was in der Praxis nur wenige Betriebe sicherstellen konnten. Viele Mitarbeiter dürften sich überdies über die Gelegenheit freuen, am Sonntag einige Stunden mehr zu den sehr guten Konditionen zu arbeiten. Bäckerpräsident Roland Ermer begrüßte den Plan der Koalitionäre dann auch ausdrücklich: „Das ist ein Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen von Zentralverband, Landesverband und Innungen. Darüber hinaus hat sich das Institut des Brotbotschafters bewährt, über das wir der Politik die drängenden Probleme des Bäckerhandwerks nahebringen können.“ Am Aushandeln des Koalitionsvertrages waren bekanntlich mehrere Brotbotschafter an wichtiger Stelle beteiligt.

Leider finden sich im Koalitionsvertrag auch einige Punkte, die für die mittelständische Wirtschaft nicht so schön sind. Dazu aber mehr in den nächsten Publikationen des INGER Verlages.