Kurzarbeit: Rechte und Pflichten bei der Urlaubsplanung

Foto: Skitterphoto / pixabay.com 2021

Kurzarbeit: Rechte und Pflichten bei der Urlaubsplanung

02.02.2021 | Franziska Meyer

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) konkretisiert das Thema Erholungsurlaub und Kurzarbeit jetzt nochmals. Das geht aus einer Meldung der Dehoga Bayern hervor. Demnach müssen Arbeitnehmer unverplanten Erholungsurlaub aus 2020 für 2021 einbringen, jedoch noch nicht genehmigt bekommen haben. Diese Regelung soll Kurzarbeit vermeiden. Dazu reichten eine formlose Urlaubsliste sowie eine Vereinbarung über Betriebsferien aus. Bei der Urlaubsplanung 2021 dürfen Unternehmen sich laut Dehoga aber auf die betriebliche Praxis berufen. Anders in Betrieben, die üblicherweise keine Urlaubsplanung vornehmen: Hier fordert die BA Arbeitgeber erst gegen Ende 2021 auf, die Einbringung des Urlaubs zu veranlassen, bevor er verfällt, heißt es.

 

 

 

 


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