Die unabhängige Mindestlohnkommission hat am 27. Juni in Berlin eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 13,9 Prozent in zwei Stufen vereinbart. Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, äußerte sich kritisch zu dieser Entscheidung: „Wir begrüßen, dass Verantwortung und Augenmaß gezeigt wurden, das Problem ist jedoch nicht vom Tisch. Allein die jetzige Erhöhung ist für viele Betriebe nur schwer zu stemmen.“ Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes, mahnte zudem: „Wer weiter am Mindestlohn dreht, muss die Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessern. Wir brauchen tragfähige wirtschaftspolitische Antworten und keine symbolischen Kompromisse.“
Im ersten Schritt soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1. Januar 2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen. Das entspricht nach Angaben von Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrungsmittel-Genuss-Gaststätten (NGG) und Mitglied in der Mindestlohnkommission, einem Plus von 190 Euro brutto im Monat ab 2026 und einem Plus von 310 Euro brutto im Monat ab 2027. Die Mindestlohnerhöhung betrifft nach NGG Angaben direkt rund sechs Millionen Menschen.




















