Mitarbeiter in Quarantäne: Was nun?

Corona

Foto: geralt / pixabay.com 2020

Mitarbeiter in Quarantäne: Was nun?

01.09.2020 | Benedikt Falz

Hat eine Person in einem Corona-Risikogebiet Urlaub gemacht, muss sie nach der Rückkehr in Quarantäne, hat die Bundesregierung beschlossen. Doch wie sollte der Betrieb dann reagieren? Wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mitteilt, ist der Arbeitgeber zu kritischen Nachfragen befugt. Sie dürfen einen Urlaubsrückkehrer also um Auskunft bitten, ob er oder sie sich in solch einer Region aufgehalten hat. Da Sie eine Fürsorgepflicht für alle anderen Beschäftigten haben, ist solch eine persönliche Frage nach Angaben des Zentralverbands rechtmäßig und sinnvoll. Der Arbeitnehmer habe wahrheitsgemäß zu antworten.

Laute die Antwort Ja, müsse der Betroffene in häusliche Quarantäne und könne vom Dienst freigestellt werden. Ob er weiter Gehalt erhält, sei noch nicht abschließend geklärt. Die Juristen des Verbands sind sich einig, dass der Betrieb das Geld einbehalten kann, solange der Arbeitnehmer bewusst in ein Risikogebiet gereist ist. „Die Rechtslage zur Frage, ob das auch dann gilt, wenn das Reiseland erst während des Urlaubs zum Risikogebiet erklärt wird, ist derzeit allerdings leider nicht eindeutig“, heißt es weiter. Der Arbeitnehmer dürfe im Übrigen nicht damit rechnen, dass der Verdienstausfall von anderer Stelle kompensiert werde.


Liebe Leserin, lieber Leser,

schön, dass Sie hier sind. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare zum Inhalt des Artikels. Auf unseren Seiten moderieren wir die Diskussionen.

Aus rechtlichen Gründen speichern wir Ihren angegebenen Namen, Ihre angegebene E-Mailadresse und Ihre IP-Adresse. Nähere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bei Fragen, Anmerkungen und Kritik erreichen Sie unser Team unter redaktion@baeckerwelt.de.

Ihr Bäckerwelt Moderations-Team


Die Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft und erscheinen daher zeitverzögert. Ein Recht auf Veröffentlichung gibt es nicht. Die Redaktion behält sich sinnwahrende Kürzungen vor.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentare:

Bisher sind noch keine Kommentare vorhanden. Seien Sie die/der Erste!