Am 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), in Kraft. Die Verordnung regelt die Verpackung von Lebensmitteln, den Vertrieb von Eigenmarken und den Import von Materialien aus Drittstaaten. Auch für die Backbranche wird sie relevant, da sie neue Pflichten für das Handwerk vorsieht. In der Verordnung wird zum Beispiel zwischen dem Erzeuger, Importeur, Lieferanten, Vertreiber und Hersteller von Verpackungen unterschieden. Jede Rolle ist mit anderen Verpflichtungen verbunden, die zunächst genau geprüft werden müssen. Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt und kein Kleinstunternehmen ist, gilt beispielsweise als Erzeuger im Sinne der PPWR. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für das Handwerk finden Sie in einem Beitrag der Deutschen Handwerks Zeitung.
Neue EU-Verpackungsverordnung: Die Folgen für das Bäckerhandwerk
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