Neue Förderrichtlinie „go-digital“ in Kraft

Foto: Clay Banks / Unsplash 2019

Neue Förderrichtlinie „go-digital“ in Kraft

07.01.2022 | Benno Kirsch

Kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe können von sofort an Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz stellen. Damit soll der deutschen Wirtschaft ein Digitalisierungsschub gebracht werden, den die Bundesregierung als sehr dringlich einstuft. Franziska Brantner, Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, sagte: „Neben dem sozialen und ökologischen Umbau ist die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der kleinen Unternehmen, eines der großen Themen dieser Legislaturperiode. Wir müssen besonders den kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung helfen, denn wir brauchen sie, um den Wohlstand in Deutschland zu halten.“

Die Richtlinie ändert das bereits bestehende Förderprogramm an zahlreichen Stellen und etabliert zwei neue Fördervarianten: Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie, das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Die neue Richtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und läuft am 31. Dezember 2024 aus. Es stehen in dieser Zeit Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Auszahlung erfolgt erst, wenn der Bundestag den Haushalt für 2022 gebilligt hat.

Die Bundesregierung hat eine Website aufgesetzt, auf der alle Informationen zum Programm zusammengetragen worden sind.