Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag geeinigt. Die Verhandlungen führten Landesinnungsmeister Günter Wagner und Kurt Haberl (NGG).
Folgende Eckpunkte wurden dabei nach Angaben des Landesverbandes vereinbart:
1. Der Anschlusstarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Mai 2025.
2. Für die Zeit vom 1. Mai bis 30. Juni 2025 gelten die Tariflöhne und -gehälter des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 23. Januar 2024 weiter.
3. Ab 1. Juli 2025 erhöhen sich die Tariflöhne und -gehälter um 100 Euro, einheitlich für alle Lohn- und Gehaltsgruppen. Der Verband führt zur Begründung an, dass sich durch die betragsmäßige Erhöhung für die niedrigeren Lohngruppen eine größere prozentuale Gehaltserhöhung ergebe. Dadurch soll vermieden werden, dass sich durch einen neuen Mindestlohn der Vertrag in den betroffenen Lohngruppen erledigt. Außerdem bestehe so die Chance, sich im Wettbewerb um neue Mitarbeiter besser zu behaupten.
4. Ab 1. Juli 2026 erhöhen sich die Tariflöhne und -gehälter um weitere 2,5 Prozent für alle Lohn- und Gehaltsgruppen.
5. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 30. April 2027.




















