Tortenbelieferung und Tariftreue

Tortenbelieferung und Tariftreue

26.08.2025 | Dirk Waclawek

Kürzlich diskutierten wir während der Mittagspause im Editor’s Lunch Club Bochum über das kommende Tariftreuegesetz. Lohndumping soll vermieden werden, indem sich nur noch nach Tarif zahlende Unternehmen an einer Ausschreibung des Bundes beteiligen dürfen. Hört sich natürlich erst einmal gut an, das Gesetz könnte allerdings Probleme mit der Realität bekommen. Die Tarifverträge bilden nämlich in vielen Branchen nicht mehr die Verhältnisse in den Betrieben ab. Bundesweit schaffen nur noch die Hälfte der Mitarbeiter in einem tarifgebundenen Arbeitsverhältnis. Noch vor einigen Jahren waren es rund drei Viertel. Wenn sich jetzt nur noch „tariftreue“ Unternehmen an einer Ausschreibung beteiligen dürfen, die ihrerseits nur mit „tariftreuen“ Firmen zusammenarbeiten, wird das erst einmal den Wettbewerb reduzieren. Wahrscheinlich werden auch Kleinbetriebe, die nach Tarif zahlen, entnervt abwinken. Sie müssten sich vor der Auftragsvergabe mit einer neuen Prüfstelle auseinandersetzen. Und wenn ihnen eine Abweichung vom Tarif nachgewiesen werden kann, drohen ihnen Strafen von bis zu zehn Prozent des Auftragswertes. Arbeiten Sie gerne für jemanden, der Sie zu Beginn der Geschäftsbeziehung erst einmal so richtig bedroht? Viele Baufirmen dürften ähnlich denken und sich Auftraggeber mit besseren Manieren suchen, der Geldregen des Bundes wird dann über einem Oligopol ausgesuchter Konzerne niedergehen. Eine Geschichte, die dazu passt, hat uns vor kurzem der Chef einer kleinen Bäckerei erzählt: Am Ort gibt es einen größeren Industriebetrieb. Der Kuchen für die Mitarbeiterkantine wird natürlich tiefgekühlt bei der Industrie eingekauft. Zu besonderen Anlässen gönnte sich der Vorstand aber gerne Kuchen von unserem Bäcker. Die Bestellung regelte die Vorstands-Sekretärin per Anruf – bis die Compliance-Abteilung des Unternehmens auch die Auftragserteilung für einige Bleche Butterkuchen unter den Vorbehalt der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes stellte. Einen fast zwanzigseitigen Fragebogen sollte unser Bäcker ausfüllen. „Die Fragen kann ich oft gar nicht beantworten,“ war sein Einwand. „Machen Sie halt Ihre Kreuze an den richtigen Stellen, prüft eh niemand nach,“ antwortete die Sekretärin. Das wollte der Bäcker nicht, der Kuchen für den Vorstand kommt damit jetzt auch aus der Tiefkühltruhe – was unserer Ansicht nach nur gerecht ist. Wir können uns darüber hinaus vorstellen, dass die großen staatlichen Bauvorhaben den Steuerzahler deutlich teurer kommen werden, als ursprünglich einmal gedacht.


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