Soforthilfe: Noch keine Klarheit für das Bäckerhandwerk – Großbäcker positionieren sich

Foto: BJ / Dirk Waclawek 2019

Soforthilfe: Noch keine Klarheit für das Bäckerhandwerk – Großbäcker positionieren sich

03.11.2020 | Dirk Waclawek

Mit dem Lockdown-Beschluss für November hat die Bundesregierung bekanntlich das Versprechen verbunden, die betroffenen Gastronomiebetriebe zu entschädigen. Die meisten Bäcker sind von den Maßnahmen allerdings nur im Rahmen einer Teilschließung betroffen – der Thekenverkauf kann ja weiter gehen und damit stellt sich die Frage, ob und wie sie in den Genuss der angekündigten Hilfen kommen. Wie uns Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Bäckerhandwerk mitteilte, arbeitet der Verband mit Hochdruck daran, das Bäckerhandwerk unter den neuen Hilfsschirm zu bringen: „Dazu gehört vor allem die Einbeziehung von Teilschließungen (wie in unserer Branche durch das Mischangebot von Gastro- und Thekenverkauf), die Berechnung der Grenze von 50 Mitarbeitern (ab der dann die Hilfen über die Regeln des EU-Beihilferechts laufen würden) sowie mögliche Kompensation von mittelbaren Schäden durch den Wegbruch von B2B-Kunden wie Gaststätten oder Hotels.” Schneider verwies aber auch darauf, dass aus den Ministerien bisher kaum Details oder Entscheidungen bekannt gegeben wurden.

Während der Zentralverband die laufenden Verhandlungen aus nachvollziehbaren Gründen noch nicht kommentieren wollte, hörten wir aus anderen Teilen der Verbandsorganisation verhalten optimistische Stimmen. Danach hofft man, dass Wirschafts- und Finanzminister den guten Argumenten des Bäckerhandwerks folgen und die Betriebe auch bei Teilschließungen unerstützen werden. Weniger Aussicht besteht in der Frage, ob auch der Wegfall des Liefergeschäfts an Hotellerie und Gastronomie Berücksichtigung finden wird. Möglicherweise ist es die Hoffnung auf eine gütliche Einigung, die zumindest einen Landesverband davon abgehalten hat, ein Innungsmitglied bei einem Klageprojekt gegen die Schließung seiner Cafés zur Seite zu stehen.

Der Verband deutscher Großbäckereien schwenkt inzwischen (ganz vorsichtig) auf Konfrontationskurs. Aus Sicht des Verbandes gebe es keinen Anlass, den Café-Bereich der Bäcker ähnlich wie Gaststätten zu behandeln und die Schließung anzuordnen. Diese Bereiche seien an die Öffnungszeiten des Lebensmitteleinzelhandels gebunden, Alkohol werde nicht ausgeschenkt und weder Partys noch Familienfeiern könnten dort abgehalten werden. Hauptgeschäftsführer Armin Juncker forderte deshalb, die Schließung der Bäckereicafés zurückzunehmen: „Wir bitten daher die Politik darum, den Sitzbereich in Bäckereien von den neuen Beschränkungen, die unter anderem für Gaststätten gelten, auszunehmen.“ Durch die geltenden Abstandsregelungen habe sich bereits jetzt die Zahl der angebotenen Sitzplätze in etwa halbiert. Eine weitere Reduktion oder gar Schließung hätte nicht nur auf diesen Teil des Geschäftsbetriebes, sondern auch auf den reinen Verkaufsbetrieb mit Brot und Backwaren erhebliche Folgen. Zudem falle eine solche Teilschließung wohl auch nicht unter die angekündigten Erstattungsregelungen. Schon zuvor hatte der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks sein Unverständnis deutlich gemacht und die Schließung von Bäckerei-Cafés als unverhältnismäßig kritisiert. Der zweite Lockdown mit wenig Augenmaß treffevor allem diejenigen, die massiv in Hygienekonzepte investiert und sie auch eingehalten hätten.

Die unterschiedliche Haltung von Handwerk und Großbäckern zu den Chancen auf eine Erstattung des entgangenen Umsatzes mag mit dem EU-Recht zu tun haben: Ab einer bestimmten Größenordnung müssen die Hilfen von der EU genehmigt werden, kämen dann also pünktlich zum Sankt Nimmerleinstag an. Außerdem geht es um die Verrechnung mit anderen bereits geleisteten Hilfen. Von der Einschränkung wären wohl die meisten Großfilialisten betroffen, nicht aber die kleineren Betriebe.