Die Landesregierung Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen aus der Gastronomie- und Hotelbranche, die infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind mit einer Stabilisierungshilfe. Da die Fördergrenzen für die Beantragung der Stabilisierungsgrenzen nun gesenkt wurden, können auch Handwerksbetriebe, die einen Teil ihres Umsatzes über gastronomische Angebote oder Catering erzielen, die Stabilisierungshilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 Prozent des Umsatzes normalerweise über den gastronomischen Bereich oder Catering erzielt werden müssen. Für die Beantragung muss der Betrieb einen coronabedingten Liquiditätsengpass nachweisen. Zwingend erforderlich ist die Einbeziehung eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers.
Bei 30 bis 49 Prozent Umsatz mit gastronomischen Bezug liegen die Zuschüsse dann bei bis zu 2.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 1.000 Euro pro Mitarbeiter. Ab 50 Prozent gastronomischem Umsatz gibt es 3.000 Euro pro Betrieb und zusätzlich 2.000 Euro pro Mitarbeiter. Die Zuschüsse werden jeweils für maximal drei Monate gewährt – auch rückwirkend bis Mai. Anträge können aktuell nur noch bis zum 20. November 2020 gestellt werden.
Weitere Angaben und Formulare finden Sie unter hier.
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