Seit vielen Jahren ist das Wort Sonne in Verbindung mit Backwaren markenrechtlich geschützt, und der Markeninhaber, die Münchner Hofpfisterei, achtet sorgfältig darauf, dass das so bleibt. Das musste jetzt wieder ein kleines Unternehmen erfahren, das im Auftrag der Hofpfisterei abgemahnt wurde.
Das Besondere an diesem eigentlich gar nicht so besonderen Fall: Das abgemahnte Unternehmen, der norddeutsche Lieferdienst Biohof Brockmann, sieht sich durch diese Auseinandersetzung an den Rand des Ruins gedrängt und bittet seine Freunde und Kunden daher um finanzielle Unterstützung. Auf der Website schreibt man, dass man sich durchaus nicht im Unrecht fühle, aber die Bezeichnung sofort geändert habe und darüber hinaus bereit gewesen sei, die geforderten 3.500 Euro für den Rechtsanwalt der Hofpfisterei zu zahlen. Allerdings wolle man – anders als verlangt – keine Kunden- und Lieferdaten offenlegen. Und nun seien die Kosten massiv gestiegen, weil der Streitwert bei 200.000 Euro angesetzt sei und jede Handlung des gegnerischen Anwalts entsprechende Kosten verursachen würde.
„Bisher sind Kosten an die 12.000 Euro entstanden, die unseren kleinen Lieferdienst und uns persönlich finanziell enorm belasten“, teilt man mit. „Von der nervlichen Belastung ganz abgesehen. Das sind Summen, mit denen wir bisher nicht hantiert haben und wenn man bedenkt, dass wir maximal 1 bis 2 Brote pro Woche der ehemaligen Dinkelsonne verkauft haben, liegen da Welten zwischen. Diese aktuellen finanziellen Belastungen haben jetzt schon direkte Folgen. Mitarbeiter/innen werden Stunden reduzieren müssen, da wir Löhne nicht mehr zahlen können. Die laufenden Kosten für notwendige Instandhaltungen, Fahrzeugreparaturen, Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen etc. laufen zwangsläufig parallel weiter.“
Deshalb hatte man auf der Kampagnenseite gofundme.com eine Seite eingerichtet, auf der man den Biohof Brockmann unterstützen konnte. Der Erfolg war durchschlagend: Das Spendenziel von 12.000 Euro ist bereits nach sieben Tagen erreicht worden.