Azubitarif: NGG und Zentralverband nicht mehr so weit auseinander

Foto: mohamed_hassan / pixabay.com 2021

Azubitarif: NGG und Zentralverband nicht mehr so weit auseinander

05.06.2023 | Benno Kirsch

Nachdem die Verhandlungen über die Abzubitarife zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) im März gescheitert waren, haben beide Seiten  ihre Positionen bekräftigt, aber auch Einigungswillen bekundet. Auf dem Gewerkschaftstag am Wochenende formulierte NRW-Landeschef Mohamed Boudih die Auffassung, dass die Azubi-Vergütung im Bäckerhandwerk deutlich steigen sollte und nannte als Wunsch 850 Euro im ersten und 1.100 Euro im dritten Lehrjahr. Außerdem brachte er einen Fahrtkostenzuschuss von monatlich 49 Euro ins Spiel. „Die Azubis in Bäckereien rangieren bei der Vergütung im unteren Drittel aller Ausbildungsberufe – bei der Abbrecherquote dagegen sind sie im Spitzenfeld“, sagte er. Wenn die Ausbildung nicht attraktiver werden würde, würde er „für 2030 keine Wette [darauf] abschließen“, dass das jetzige Sortiment an Frühstücksbrötchen aufrechterhalten werden könne.

Nach dem Abbruch der Verhandlungen im März hatten sich beide Parteien gegenseitig vorgeworfen, eine bereits erreichte Einigung wieder verworfen zu haben. Nach Darstellung des Zentralverbandes hatte man sich bereits im Februar auf einen Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütung um bis zu 22 Prozent verständigt (im 1. Lehrjahr 830 Euro, im 2. Lehrjahr 880 Euro und 1050 Euro im 3. Lehrjahr inklusive 50 Euro Inflationsausgleichsprämie). In der zweiten Verhandlungsrunde hätte die NGG-Delegation aber insbesondere bei der Laufzeit neue Forderungen erhoben, lautete die Klage. Das sei angesichts der Heterogenität der Betriebe nicht akzeptabel hewesen, wie eine Sprecherin des Zentralverbands gegenüber der Bäckerwelt noch einmal bekräftigte.

Unsere Einschätzung: Da beide Tarifparteien ein Interesse am Abschluss eines Tarifvertrages haben, der dann für allgemeinverbindlich erklärt werden könnte, sollte eine Einigung nicht unmöglich sein. Boudihs Forderungen und das Angebot des Bäckerhandwerks liegen jedenfalls nicht mehr so weit auseinander, dass der – wünschenswerte – Kompromiss unmöglich schiene. Dem Vernehmen nach stehen in Kürze wieder zumindest informelle Gespräche an.

Der aktuelle Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden ist, läuft unbegrenzt und bedarf der Kündigung eines der Beteiligten. Bei der Vergütung von Auszubildenden wird nicht zwischen West und Ost unterschieden.